Waschpark Freising
Erdinger Straße 139 • 85356 Freising
Telefon: 08161 / 88 66 69
E-Mail: ed.gnisierf-kraphcsaw@ofni


Montag – Samstag
Waschstraße 7:30 – 19:00 Uhr
SB-Waschplätze: 7:00 – 23:00 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Reinigung der Fahrzeuge erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen:

  1. Der Waschanlagenbetreiber gewährleistet eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf
    Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschanlage geltend zu machen.
  2. Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, sich im Vorfeld über die Waschanlagentauglichkeit seines Fahrzeugs und deren Anbauteile zu informieren. Vor der Wäsche ist das Fahrzeug auf ordnungsgemäßen Zustand zu untersuchen und das Anlagenpersonal rechtzeitig auf alle Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung am Fahrzeug oder Waschanlage führen können.
  3. Der Waschanlagenbetreiber und sein Personal sind nicht verpflichtet, die Fahrzeuge und deren Anbauteile auf Zustand oder Waschanlagentauglichkeit zu überprüfen. Das Personal des Anlagenbetreibers ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Fahrzeuge zurückzuweisen, bei denen aufgrund besonderer Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer wie auch immer gearteten Beschädigung führen könnte.
  4. Der Waschanlagenbetreiber und sein Personal übernehmen keine Kontrolle darüber, ob der Benutzer alle erforderlichen Maßnahmen, wie das Einklappen der Außenspiegel, das Entfernen von Antennen und Anbauteilen, Deaktivieren von Fahrzeugsystemen etc. durchgeführt hat. Es erfolgt kein Hinweis bei nicht eingeklappten Außenspiegeln oder nicht entfernten Antennen etc. Der Benutzer ist selbst dafür verantwortlich, alle Maßnahmen vor der Nutzung der Waschanlage zu ergreifen.
  5. Der Waschanlagenbetreiber haftet nicht für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile (einschließlich serienmäßiger Anbaueile oder serienmäßig fest installierte Anbauteile wie Spoiler), die sich nicht in ordnungsgemäßen Zustand befinden oder deren Beschaffenheit sich für die automatisierte Wäsche als ungeeignet erweisen, es sei denn, dass den Waschanlagenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
  6. Die Haftung des Waschanlagenbetreibers für Schäden und Folgeschäden, die durch Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten des Nutzers oder Dritter entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobes Verschulden des Waschanlagenbetreibers vor.
  7. Nach der Wäsche hat der Benutzer sein Fahrzeug unverzüglich auf ordnungsgemäßen Zustand zu untersuchen. Offensichtliche Schäden sind dem Waschanlagenbetreiber oder dessen Personal unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung, entfallen nach Verlassen des Betriebsgeländes jegliche Ansprüche wegen offensichtlicher Schäden, es sei denn, es liegt grobes Verschulden des Waschanlagenbetreibers vor.
  8. Alle Benutzungs-, Sicherheits- und Verhaltenshinweise sind Vertragsbestandteil und müssen ebenso wie die Anweisungen des Anlagenpersonals befolgt werden. Andernfalls erfolgt die Fahrzeugwäsche auf eigene Gefahr, es sei denn, es liegt grobes Verschulden des Waschanlagenbetreibers vor.

Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt!